Notariat

GBG

Ein Notar hat ein öffentliches Amt inne und ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Er übt eine präventive Rechtskontrolle zum Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Dank mehr als 30 jähriger Berufserfahrung sowie jungen und kreativen Ideen gestaltet, prüft und berät unser Team in den folgenden Rechtsgebieten – ganz auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten:

Immobilienrecht

  • Grundstückskaufverträge und -tauschverträge
  • Grundschuldbestellungen
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Bestellung von Dienstbarkeiten
  • Schenkungs- und Übergabeverträge

Erbrecht

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbausschlagungen
  • Pflichtteilverzichte
  • Generalvollmachten
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgevereinbarungen

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung und Aufhebung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Anteilabtretungsverträge
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Gesellschafterbeschlüsse